Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dienstnehmer, deren Atmungsorgane gesundheitsschädlichem Staub, Dämpfen und Gasen ausgesetzt sind, müssen mit Atemschutzgeräten ausgestattet werden.
In Kraft seit 26.07.1972 bis 31.12.9999
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