§ 51 Stmk. BSOG 1979 Geschlechtsneutrale Formulierung

Steiermärkisches Berufsschulorganisationsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.02.2019 bis 31.12.9999

AlleSoweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die in diesem Gesetzsprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form verwendet werden, gelten sprachlichsinngemäß auch in der weiblichen Form.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/1999, LGBl. Nr. 6/2019

Stand vor dem 06.02.2019

In Kraft vom 31.08.1999 bis 06.02.2019

AlleSoweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die in diesem Gesetzsprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form verwendet werden, gelten sprachlichsinngemäß auch in der weiblichen Form.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/1999, LGBl. Nr. 6/2019

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