Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
AlleSoweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die in diesem Gesetzsprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form verwendet werden, gelten sprachlichsinngemäß auch in der weiblichen Form.“
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/1999, LGBl. Nr. 6/2019
AlleSoweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die in diesem Gesetzsprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form verwendet werden, gelten sprachlichsinngemäß auch in der weiblichen Form.“
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/1999, LGBl. Nr. 6/2019