§ 4 Stmk. BSchG 1989 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Stmk. BSchG 1989 - Steiermärkisches Baumschutzgesetz 1989

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Dieses Gesetz ist mit Ausnahme des § 6 von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich zu vollziehen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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