§ 7 Stmk. BSchG 1989

Stmk. BSchG 1989 - Steiermärkisches Baumschutzgesetz 1989

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Auf die Erlassung einer Verordnung im Sinne dieses Gesetzes sind die Bestimmungen der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, i.d.g.F., sowie das Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130, i.d.g.F., sinngemäß anzuwenden.

In Kraft seit 01.04.1990 bis 31.12.9999
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