§ 4 Stmk. BSchG 1989 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Steiermärkisches Baumschutzgesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

DieDieses Gesetz ist mit Ausnahme des § 6 von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich zu vollziehen.

Anm.: in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.Fassung LGBl. Nr. 87/2013

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.04.1990 bis 31.12.2013

DieDieses Gesetz ist mit Ausnahme des § 6 von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich zu vollziehen.

Anm.: in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.Fassung LGBl. Nr. 87/2013

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