§ 15 StLStatG Inkrafttreten

StLStatG - Steiermärkisches Landesstatistikgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Dieses Gesetz tritt mit der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Oktober 2005, in Kraft.

In Kraft seit 01.10.2005 bis 31.12.9999
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