Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Das Gesetz vom 1. Oktober 1920, StGBl. Nr. 458, betreffend die Durchführung der Grenzregelung auf Grund des Staatsvertrages von St. Germain, tritt mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes außer Kraft.
In Kraft seit 09.01.1974 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 29 StGrenzG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 29 StGrenzG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 29 StGrenzG