§ 62 StGB spricht vom sogenannten Territorialitätsprinzip (oder Territorialprinzip). Es gilt grundsätzlich das Recht des Staates in dem die Straftat begangen wurde.
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1 Kommentar zu § 62 StGB
Kommentar zum § 62 StGB von lexlegis
§ 62 StGB spricht vom sogenannten Territorialitätsprinzip (oder Territorialprinzip). Es gilt grundsätzlich das Recht des Staates in dem die Straftat begangen wurde. mehr lesen...