§ 62 StGB

StGB - Strafgesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

Die österreichischen Strafgesetze gelten für alle Taten, die im Inland begangen worden sind.

In Kraft seit 01.01.1975 bis 31.12.9999
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1 Kommentar zu § 62 StGB


Kommentar zum § 62 StGB von lexlegis

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§ 62 StGB spricht vom sogenannten Territorialitätsprinzip (oder Territorialprinzip). Es gilt grundsätzlich das Recht des Staates in dem die Straftat begangen wurde.  mehr lesen...

§ 62 StGB | 1. Version | 1325 Aufrufe | 11.01.17

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