Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die bolivianische Staatsangehörige Rosario V***** (zu A.) des Verbrechens nach § 12 Abs 1 und Abs 3 Z 3 SGG, (zu B.) des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB sowie (zu C.) des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels nach §§ 13, 35 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat sie am 23.Juni 1990 in Wien (A.) den bestehenden Vorschriften zuwider 3.998 Gramm Kokain, also ein Suchtgift, dessen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde die brasilianische Staatsangehörige Mag. Ana (im erstgerichtlichen Urteil unrichtig: Anna) Maria G*** C*** des Verbrechens nach § 12 Abs 1, Abs 3 Z 3 SGG sowie des Vergehens des versuchten Schmuggels nach §§ 13, 35 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat sie am 16.Februar 1988 I. den bestehenden Vorschriften zuwider dadurch, daß sie 2,88 kg Cocain (im Luftweg) von Brasilien über die Schweiz nach Salzburg brachte, ein Suchtgift in einer g... mehr lesen...