fünfzehn Jahre,
wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, aber nicht mehr als zehn Jahren erkannt worden ist;zehn Jahre,
wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr oder auf eine Geldstrafe unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von mehr als drei Monaten erkannt worden ist;fünf Jahre
in allen übrigen Fällen.eine Freundin von mir wurde 2007 zu einer Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt .sie hat diese jedoch nie angetreten da sie sich im Ausland aufhielt und erst jetzt davon erfahren. Gibt es eine Verjährung für das? Sie ist inzwischen 74 Jahre alt. würde mich über Hilfe freuen. mehr lesen...
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