Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Vergabe von Förderungen ist nach Maßgabe der von der Landesregierung zu erlassenden Förderungsprogramme und Förderungsrichtlinien zu gestalten und abzuwickeln.
In Kraft seit 01.10.2010 bis 31.12.9999
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