§ 28 StFanlG 2016 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

StFanlG 2016 - Steiermärkisches Feuerungsanlagengesetz 2016 – StFanlG 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Im Ausland erworbene fachliche Qualifikationen (Ausbildungsnachweise, Befähigungsnachweise, Berufserfahrungen udgl.) sind nach Maßgabe der Richtlinie 2005/36/EG anzuerkennen.

In Kraft seit 01.06.2016 bis 31.12.9999
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