§ 1 StDLG 2011 Anwendungsbereich

StDLG 2011 - Steiermärkisches Dienstleistungsgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Dieses Gesetz gilt für landesgesetzlich geregelte Dienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2006/123/EG, die von einer/einem in einem EWR-Staat niedergelassenen Dienstleistungserbringerin/Dienstleistungserbringer angeboten werden.

In Kraft seit 21.12.2011 bis 31.12.9999
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