Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, sofern nichts anderes bestimmt ist.
In Kraft seit 01.11.2004 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 19 StAWG 2004
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 19 StAWG 2004 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 19 StAWG 2004