§ 19 StAWG 2004 Behörden

StAWG 2004 - Steiermärkisches Abfallwirtschaftsgesetz 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, sofern nichts anderes bestimmt ist.

In Kraft seit 01.11.2004 bis 31.12.9999
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