(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Mai 2000, in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 11. Juni 1991 über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bediensteten des Landes (Landesbediensteten-Schutzgesetz, LSG), LGBl. Nr. 78/1991 außer Kraft.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits vor dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt erlassen werden, sie treten aber frühestens mit diesem Zeitpunkt in Kraft.
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