Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die zu absolvierenden Ausbildungskurse, ausgenommen die Ausbildung als Sanitäter nach dem Sanitätergesetz, sind von den Rettungsträgern anzubieten und durchzuführen. Die Teilnahme ist vom Rettungsträger durch ein Zertifikat zu bestätigen.
In Kraft seit 17.12.2003 bis 31.12.9999
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