Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Bestimmungen dieser Verordnung sind nur auf das Einsatzpersonal, die Krankentransportfahrzeuge und die Einsatzstellen und Einsatzleitstellen im Bereich des allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienstes anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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