Art. 2 § 30 SKG 2013

SKG 2013 - Sicherheitskontrollgesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 2013 in Kraft.

(2) Artikel II des Sicherheitskontrollgesetzes 1991, BGBl. Nr. 415/1992, tritt, soweit der folgende Absatz nicht anderes bestimmt, mit dem Inkrafttreten von Art. II dieses Bundesgesetzes außer Kraft.

(3) § 18 des Sicherheitskontrollgesetzes 1991 ist auf strafbare Handlungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes begangen worden sind, weiter anzuwenden.

(4) § 25 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015 tritt mit 1. Mai 2016 in Kraft.

In Kraft seit 29.12.2015 bis 31.12.9999
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