Art. 2 § 30 SKG 2013 Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

Sicherheitskontrollgesetz 2013

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2015 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Artikel II des Sicherheitskontrollgesetzes 1991, BGBl. Nr. 415/1992, tritt, soweit der folgende Absatz nicht anderes bestimmt, mit dem Inkrafttreten von Art. II dieses Bundesgesetzes außer Kraft.Artikel römisch II des Sicherheitskontrollgesetzes 1991, Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1992,, tritt, soweit der folgende Absatz nicht anderes bestimmt, mit dem Inkrafttreten von Art. römisch II dieses Bundesgesetzes außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 18 des Sicherheitskontrollgesetzes 1991 ist auf strafbare Handlungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes begangen worden sind, weiter anzuwenden.Paragraph 18, des Sicherheitskontrollgesetzes 1991 ist auf strafbare Handlungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes begangen worden sind, weiter anzuwenden.
  4. (4)Absatz 4§ 25 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015 tritt mit 1. Mai 2016 in Kraft.Paragraph 25, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 2015, tritt mit 1. Mai 2016 in Kraft.

Stand vor dem 28.12.2015

In Kraft vom 01.03.2013 bis 28.12.2015
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Artikel II des Sicherheitskontrollgesetzes 1991, BGBl. Nr. 415/1992, tritt, soweit der folgende Absatz nicht anderes bestimmt, mit dem Inkrafttreten von Art. II dieses Bundesgesetzes außer Kraft.Artikel römisch II des Sicherheitskontrollgesetzes 1991, Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1992,, tritt, soweit der folgende Absatz nicht anderes bestimmt, mit dem Inkrafttreten von Art. römisch II dieses Bundesgesetzes außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 18 des Sicherheitskontrollgesetzes 1991 ist auf strafbare Handlungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes begangen worden sind, weiter anzuwenden.Paragraph 18, des Sicherheitskontrollgesetzes 1991 ist auf strafbare Handlungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes begangen worden sind, weiter anzuwenden.
  4. (4)Absatz 4§ 25 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015 tritt mit 1. Mai 2016 in Kraft.Paragraph 25, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 2015, tritt mit 1. Mai 2016 in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten