§ 26 SchOG

SchOG - Schulorganisationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(Grundsatzbestimmung) Die Vorschriften der §§ 13 und 21g finden unter Bedachtnahme auf die Organisationsform der Sonderschule sinngemäß Anwendung.

In Kraft seit 23.12.2018 bis 31.12.9999
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