§ 26 SchOG

Schulorganisationsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2018 bis 31.12.9999

(Grundsatzbestimmung) Die Vorschriften der §§ 13 und 2021g finden unter Bedachtnahme auf die Organisationsform der Sonderschule sinngemäß Anwendung.

Stand vor dem 22.12.2018

In Kraft vom 16.09.2017 bis 22.12.2018

(Grundsatzbestimmung) Die Vorschriften der §§ 13 und 2021g finden unter Bedachtnahme auf die Organisationsform der Sonderschule sinngemäß Anwendung.

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