für Einzelpersonen 40 m2
für eine zweite und dritte Person
zusätzlich je 15 m2
für jede weitere Person zusätzlich 10 m2.
Als Wohnnutzfläche gilt die Nutzfläche gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990.Als Wohnnutzfläche gilt die Nutzfläche gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 9, des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990.
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