Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.12.2024
Der Lebensunterhalt umfaßt die nötige Unterkunft, Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Beheizung und andere notwendige persönliche Bedürfnisse sowie im angemessenen Umfang die Pflege der Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben.
In Kraft seit 01.01.1975 bis 31.12.9999
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