Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Für die Vordrucke des ärztlichen Behandlungsscheins des Totenbeschaubefundes, des Totenbeschauprotokolls und des Leichentransportscheins werden die in den Anlagen 1 bis 4 enthaltenen Muster festgelegt.
In Kraft seit 01.03.2023 bis 31.12.9999
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