§ 12 Sbg. LBV

Sbg. LBV - Salzburger Leichen- und Bestattungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.11.2024

Für die Vordrucke des ärztlichen Behandlungsscheins des Totenbeschaubefundes, des Totenbeschauprotokolls und des Leichentransportscheins werden die in den Anlagen 1 bis 4 enthaltenen Muster festgelegt.

In Kraft seit 01.03.2023 bis 31.12.9999
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