§ 12 Sbg. LBV

Salzburger Leichen- und Bestattungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2023 bis 31.12.9999
3. Abschnitt

Ärztlicher Behandlungsschein,

Totenbeschaubefund, Totenbeschauprotokoll

§ 12

Für die Vordrucke des ärztlichen Behandlungsscheins des Totenbeschaubefundes, des TotenbeschaubefundesTotenbeschauprotokolls und des TotenbeschauprotokollsLeichentransportscheins werden die in den Anlagen 1, 2 und 3 bis 4 enthaltenen Muster festgelegt.

Stand vor dem 28.02.2023

In Kraft vom 01.05.2005 bis 28.02.2023
3. Abschnitt

Ärztlicher Behandlungsschein,

Totenbeschaubefund, Totenbeschauprotokoll

§ 12

Für die Vordrucke des ärztlichen Behandlungsscheins des Totenbeschaubefundes, des TotenbeschaubefundesTotenbeschauprotokolls und des TotenbeschauprotokollsLeichentransportscheins werden die in den Anlagen 1, 2 und 3 bis 4 enthaltenen Muster festgelegt.

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