Eine Hilfeleistung kommt nicht in Betracht:
1. | für bereits gesetzte Maßnahmen und vergangene Zeiträume; | |||||||||
2. | bei erforderlicher, aber unterlassener oder unzureichender Mitwirkung des Menschen mit Behinderungen bzw der zur Vertretung berechtigten Person an der Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts; | |||||||||
3. | gegen den Willen des Menschen mit Behinderungen; | |||||||||
4. | wenn das Ausmaß des Kostenbeitrages die Gesamtkosten der Hilfeleistung abdeckt. |
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