Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Rechtsträger der Sozialunterstützung ist das Land Salzburg.
In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 34 S-MSG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 34 S-MSG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 34 S-MSG