Ein Gerichtsbeamter kann für eines oder mehrere der folgenden Arbeitsgebiete zum Rechtspfleger bestellt werden:
1.Ziffer einsZivilprozeß-, Exekutions- und Insolvenzsachen;
2.Ziffer 2Verlassenschaftssachen, Kindschafts-, Erwachsenenschutz- und Kuratelsangelegenheiten sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse;
3.Ziffer 3Grundbuchs- und Schiffsregistersachen;
4.Ziffer 4Sachen des Firmenbuchs.
In Kraft seit 01.07.2018 bis 31.12.9999
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