Ein Gerichtsbeamter kann für eines oder mehrere der folgenden Arbeitsgebiete zum Rechtspfleger bestellt werden:
1. | Zivilprozeß-, Exekutions- und Insolvenzsachen; | |||||||||
2. | Verlassenschaftssachen, Kindschafts-, Erwachsenenschutz- und Kuratelsangelegenheiten sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse; | |||||||||
3. | Grundbuchs- und Schiffsregistersachen; | |||||||||
4. | Sachen des Firmenbuchs. |
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