Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Rechtspfleger sind Gerichtsbeamte, denen als Organen des Bundes auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes die Besorgung von Geschäften der Gerichtsbarkeit übertragen ist.
In Kraft seit 01.01.1986 bis 31.12.9999
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