Rechnungslegungsverordnung 2013 (RLV 2013) Fundstelle

RLV 2013 - Rechnungslegungsverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Verordnung des Präsidenten des Rechnungshofes über die Rechnungslegung des Bundes (Rechnungslegungsverordnung 2013 - RLV 2013)
StF: BGBl. II Nr. 148/2013

Änderung

BGBl. II Nr. 466/2015

Präambel/Promulgationsklausel

 

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Aufstellung und Vorlage der Abschlussrechnungen

2. Abschnitt
Gliederung der Abschlussrechnungen

§ 3

Inhalt der Abschlussrechnungen

§ 4

Voranschlagsvergleichsrechnungen

§ 5

Konsolidierung der Abschlussrechnungen

§ 6

Schuldenkonsolidierung

§ 7

Zwischenergebniseliminierung

§ 8

Aufwands- und Ertragskonsolidierung (Konsolidierung von Auszahlungen und Einzahlungen)

§ 9

Kapitalkonsolidierung

§ 10

Gliederung der Vermögensrechnung (Anm.: Gliederung der konsolidierten Abschlussrechnungen)

§ 11

Gliederung der Ergebnisrechnung (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 466/2015)

§ 12

Gliederung der Finanzierungsrechnung (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 466/2015)

3. Abschnitt
Anhangsangaben

§ 13

Anhangsangaben zu den Abschlussrechnungen

§ 14

Beteiligungen

§ 15

Haftungen

§ 16

Finanzinstrumente

§ 17

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände

§ 18

Leasingverhältnisse und Mietverhältnisse

§ 19

Vorräte

§ 20

Forderungen und Verbindlichkeiten

§ 21

Rückstellungen

§ 22

Erträge aus Transaktionen mit zurechenbarer Gegenleistung (Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit)

§ 23

Erträge aus Transaktionen ohne zurechenbare Gegenleistung (Erträge aus Transfers)

§ 24

Aufwendungen und Auszahlungen

§ 25

Rücklagen

§ 26

Ereignisse nach dem Rechnungsabschlussstichtag

§ 27

Transaktionen mit nahe stehenden Einheiten oder Personen

§ 28

Informationen über das Personal des Bundes

§ 29

Darstellung künftiger Pensionsaufwendungen

§ 30

Abzüge von Abgabenerträgen

§ 31

Abgabenforderungen

§ 32

Veränderungen zum Vorjahr

§ 33

Budgetpolitische Kennzahlen

4. Abschnitt
Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger sowie von Unternehmen, an denen der Bund maßgeblich beteiligt ist

§ 34

 

5. Abschnitt
Überprüfung der Abschlussrechnungen

§ 35

Einsichtnahme

§ 36

Mängelbehebung

§ 37

Aufbewahrung der Abschlussrechnungen

6. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 38

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

§ 39

Übergangsbestimmungen

 

Auf Grund des § 116 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2012, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen verordnet:

 

In Kraft seit 31.12.2015 bis 31.12.9999
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