Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Verordnung des Präsidenten des Rechnungshofes über die Rechnungslegung des Bundes (Rechnungslegungsverordnung 2013 - RLV 2013)
StF: BGBl. II Nr. 148/2013
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
| ||
Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt | ||
Geltungsbereich | ||
Aufstellung und Vorlage der Abschlussrechnungen | ||
2. Abschnitt | ||
Inhalt der Abschlussrechnungen | ||
Voranschlagsvergleichsrechnungen | ||
Konsolidierung der Abschlussrechnungen | ||
Schuldenkonsolidierung | ||
Zwischenergebniseliminierung | ||
Aufwands- und Ertragskonsolidierung (Konsolidierung von Auszahlungen und Einzahlungen) | ||
Kapitalkonsolidierung | ||
Gliederung der Vermögensrechnung (Anm.: Gliederung der konsolidierten Abschlussrechnungen) | ||
Gliederung der Ergebnisrechnung (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 466/2015) | ||
Gliederung der Finanzierungsrechnung (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 466/2015) | ||
3. Abschnitt | ||
Anhangsangaben zu den Abschlussrechnungen | ||
Beteiligungen | ||
Haftungen | ||
Finanzinstrumente | ||
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | ||
Leasingverhältnisse und Mietverhältnisse | ||
Vorräte | ||
Forderungen und Verbindlichkeiten | ||
Rückstellungen | ||
Erträge aus Transaktionen mit zurechenbarer Gegenleistung (Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit) | ||
Erträge aus Transaktionen ohne zurechenbare Gegenleistung (Erträge aus Transfers) | ||
Aufwendungen und Auszahlungen | ||
Rücklagen | ||
Ereignisse nach dem Rechnungsabschlussstichtag | ||
Transaktionen mit nahe stehenden Einheiten oder Personen | ||
Informationen über das Personal des Bundes | ||
Darstellung künftiger Pensionsaufwendungen | ||
Abzüge von Abgabenerträgen | ||
Abgabenforderungen | ||
Veränderungen zum Vorjahr | ||
Budgetpolitische Kennzahlen | ||
4. Abschnitt | ||
| ||
5. Abschnitt | ||
Einsichtnahme | ||
Mängelbehebung | ||
Aufbewahrung der Abschlussrechnungen | ||
6. Abschnitt | ||
Inkrafttreten und Außerkrafttreten | ||
Übergangsbestimmungen | ||
Auf Grund des § 116 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2012, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen verordnet:
Verordnung des Präsidenten des Rechnungshofes über die Rechnungslegung des Bundes (Rechnungslegungsverordnung 2013 - RLV 2013)
StF: BGBl. II Nr. 148/2013
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
| ||
Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt | ||
Geltungsbereich | ||
Aufstellung und Vorlage der Abschlussrechnungen | ||
2. Abschnitt | ||
Inhalt der Abschlussrechnungen | ||
Voranschlagsvergleichsrechnungen | ||
Konsolidierung der Abschlussrechnungen | ||
Schuldenkonsolidierung | ||
Zwischenergebniseliminierung | ||
Aufwands- und Ertragskonsolidierung (Konsolidierung von Auszahlungen und Einzahlungen) | ||
Kapitalkonsolidierung | ||
Gliederung der Vermögensrechnung (Anm.: Gliederung der konsolidierten Abschlussrechnungen) | ||
Gliederung der Ergebnisrechnung (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 466/2015) | ||
Gliederung der Finanzierungsrechnung (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 466/2015) | ||
3. Abschnitt | ||
Anhangsangaben zu den Abschlussrechnungen | ||
Beteiligungen | ||
Haftungen | ||
Finanzinstrumente | ||
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | ||
Leasingverhältnisse und Mietverhältnisse | ||
Vorräte | ||
Forderungen und Verbindlichkeiten | ||
Rückstellungen | ||
Erträge aus Transaktionen mit zurechenbarer Gegenleistung (Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit) | ||
Erträge aus Transaktionen ohne zurechenbare Gegenleistung (Erträge aus Transfers) | ||
Aufwendungen und Auszahlungen | ||
Rücklagen | ||
Ereignisse nach dem Rechnungsabschlussstichtag | ||
Transaktionen mit nahe stehenden Einheiten oder Personen | ||
Informationen über das Personal des Bundes | ||
Darstellung künftiger Pensionsaufwendungen | ||
Abzüge von Abgabenerträgen | ||
Abgabenforderungen | ||
Veränderungen zum Vorjahr | ||
Budgetpolitische Kennzahlen | ||
4. Abschnitt | ||
| ||
5. Abschnitt | ||
Einsichtnahme | ||
Mängelbehebung | ||
Aufbewahrung der Abschlussrechnungen | ||
6. Abschnitt | ||
Inkrafttreten und Außerkrafttreten | ||
Übergangsbestimmungen | ||
Auf Grund des § 116 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2012, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen verordnet: