Anl. 1 RLV 2013

RLV 2013 - Rechnungslegungsverordnung 2013

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

 

 

 

An den

Rechnungshof

 

 

Haushaltsleitendes Organ

[Datum……………....]

 

 

Vollständigkeitserklärung zu den Abschlussrechnungen und Anhangsangaben für das

Finanzjahr …………

 

 

 

Ich erkläre als zur Aufstellung der Abschlussrechnungen verpflichtetes haushaltsleitendes Organ Folgendes:

 

 

Alle verrechnungspflichtigen Gebarungsfälle wurden im Haushaltsverrechnungssystem erfasst, sämtliche Abschlussrechnungen vollständig und richtig aufgestellt sowie sämtliche haushaltsrechtlichen Vorschriften eingehalten.

 

 

 

Abschlussrechnungen

 

1.

Ich bin meiner Verantwortung für die Aufstellung und Darstellung der Abschlussrechnungen gemäß § 6 Abs. 2 Z 10 sowie § 101 Bundeshaushaltsgesetz 2013 nachgekommen. Insbesondere bin ich dafür verantwortlich, dass die Abschlussrechnungen ein möglichst getreues Bild der finanziellen Lage des Bundes (Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage) in Übereinstimmung mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013, der Bundeshaushaltsverordnung 2013, der Rechnungslegungsverordnung 2013 sowie den sonstigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen vermitteln.

 

2.

Die in den Abschlussrechnungen ausgewiesenen Ergebnisse stimmen mit den Verrechnungsaufschreibungen überein.

 

3.

Die Gliederung der Abschlussrechnungen entspricht den §§ 3 bis 12 Rechnungslegungsverordnung 2013. Weiters liegen den Abschlussrechnungen alle in den §§ 14 bis 33 Rechnungslegungsverordnung 2013 genannten Nachweise (Anhangssangaben) für das darzustellende sowie das vorangegangene Finanzjahr bei.

 

 

 

 

 

 

 

Unterschrift des haushaltsleitenden Organs

 

In Kraft seit 29.05.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 RLV 2013


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 RLV 2013 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 RLV 2013


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 RLV 2013


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 RLV 2013 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis RLV 2013 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 39 RLV 2013
Rechnungslegungsverordnung 2013 (RLV 2013) Fundstelle