§ 24a RHG

RHG - Rechnungshofgesetz 1948

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Paragraph 24 a,

Die in § 3a getroffenen Regelungen gelten sinngemäß für die Wahrnehmung der sonstigen dem Rechnungshof gesetzlich übertragenen Aufgaben. Die in Paragraph 3 a, getroffenen Regelungen gelten sinngemäß für die Wahrnehmung der sonstigen dem Rechnungshof gesetzlich übertragenen Aufgaben.

In Kraft seit 15.07.2024 bis 31.12.9999
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