Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz einsIm Inland erzeugte oder zum Verkauf angebotene Edelmetallgegenstände müssen vorbehaltlich der §§ 6 Abs. 1 und 8 Abs. 2 eine Feingehaltszahl tragen, die den Feingehalt angibt. Die Feingehaltszahl muss deutlich sichtbar und leicht erkennbar sein. Die Anbringung mittels Laserpunzierung ist zulässig.Im Inland erzeugte oder zum Verkauf angebotene Edelmetallgegenstände müssen vorbehaltlich der Paragraphen 6, Absatz eins und 8 Absatz 2, eine Feingehaltszahl tragen, die den Feingehalt angibt. Die Feingehaltszahl muss deutlich sichtbar und leicht erkennbar sein. Die Anbringung mittels Laserpunzierung ist zulässig.
(2)Absatz 2Der Feingehalt ist in Tausendteilen anzugeben. Es ist nur die Angabe folgender Feingehalte zulässig:
1.Ziffer einsfür Platingegenstände950 Tausendstel, mit dem Zusatz Pt
2.Ziffer 2für Goldgegenstände
a)Litera a986 Tausendstel
b)Litera b900 Tausendstel, mit dem Zusatz Au
c)Litera c750 Tausendstel
d)Litera d585 Tausendstel
3.Ziffer 3für Silbergegenstände
a)Litera a925 Tausendstel
b)Litera b900 Tausendstel, mit dem Zusatz Ag
c)Litera c835 Tausendstel
d)Litera d800 Tausendstel.
(3)Absatz 3Auf Edelmetallgegenstände, die einen in Abs. 2 nicht vorgesehenen Feingehalt haben, ist der nächstniedrigere der in Abs. 2 genannten Feingehalte anzubringen. Eine Unterschreitung des angegebenen Feingehaltes ist nicht zulässig.Auf Edelmetallgegenstände, die einen in Absatz 2, nicht vorgesehenen Feingehalt haben, ist der nächstniedrigere der in Absatz 2, genannten Feingehalte anzubringen. Eine Unterschreitung des angegebenen Feingehaltes ist nicht zulässig.
(4)Absatz 4Die Bestimmungen des Abs. 2 gelten nichtDie Bestimmungen des Absatz 2, gelten nicht
1.Ziffer einsfür außerhalb des Bundesgebietes erzeugte Edelmetallgegenstände, die mit einer in einem EWR-Staat nach dessen Rechtsvorschriften zulässigen Art der Feingehaltsangabe versehen worden sind;
2.Ziffer 2für das Verbringen aus dem Bundesgebiet erzeugte Edelmetallgegenstände.
In Kraft seit 01.04.2001 bis 31.12.9999
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