§ 46 PyroTG Außerkrafttreten

PyroTG - Pyrotechnikgesetz 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Das Pyrotechnikgesetz 1974, BGBl. Nr. 282, tritt mit Ablauf des 3. Jänner 2010 außer Kraft.

(2) Der § 30 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. I Nr. 131/2009 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2015 außer Kraft.

In Kraft seit 01.07.2015 bis 31.12.9999
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