§ 46 PyroTG Außerkrafttreten

Pyrotechnikgesetz 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2015 bis 31.12.9999

(1) Das Pyrotechnikgesetz 1974, BGBl. Nr. 282, tritt mit Ablauf des 3. Jänner 2010 außer Kraft.

(2) Der § 30 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. I Nr. 131/2009 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2015 außer Kraft.

Stand vor dem 30.06.2015

In Kraft vom 04.01.2010 bis 30.06.2015

(1) Das Pyrotechnikgesetz 1974, BGBl. Nr. 282, tritt mit Ablauf des 3. Jänner 2010 außer Kraft.

(2) Der § 30 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. I Nr. 131/2009 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2015 außer Kraft.

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