Personenstandsdatenverordnung (PSDV) Fundstelle

PSDV - Personenstandsdatenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Änderung

BGBl. II Nr. 405/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 360 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2004, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verordnet:

In Kraft seit 18.12.2019 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 9 PSDV