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Änderung
Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über die von den Personenstandsbehörden an die Gebietskrankenkassen zu übermittelnden Daten (Personenstandsdatenverordnung)StF:
BGBl. II Nr. 239/2004BGBl. II Nr. 405/2019
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 360 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2004, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verordnet:
Änderung
Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über die von den Personenstandsbehörden an die Gebietskrankenkassen zu übermittelnden Daten (Personenstandsdatenverordnung)StF:
BGBl. II Nr. 239/2004BGBl. II Nr. 405/2019
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 360 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2004, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verordnet: