Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt drei Monate nach dem Tag ihrer Kundmachung in Kraft.
(2)Absatz 2Die §§ 1, 3 Abs. 1 und 2, 4 bis 6, 7 Abs. 1 und 2 sowie 8 Abs. 1, 2 und 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 405/2019 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.Die Paragraphen eins,, 3 Absatz eins und 2, 4 bis 6, 7 Absatz eins und 2 sowie 8 Absatz eins,, 2 und 4 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 405 aus 2019, treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
In Kraft seit 18.12.2019 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 9 PSDV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 9 PSDV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 9 PSDV