Die Personenstandsbehörde, die das Sterbebuch führt, hat der Österreichischen Gesundheitskasse jeden Todesfall durch Angabe folgender Daten unverzüglich mitzuteilen:
1.Ziffer einsTag und Ort des Todes,
2.Ziffer 2Familiennamen, Vornamen und frühere Namen des/der Verstorbenen,
3.Ziffer 3Geschlecht des/der Verstorbenen,
4.Ziffer 4Tag und Ort der Geburt des/der Verstorbenen,
6.Ziffer 6Familiennamen und Vornamen des hinterbliebenen Ehegatten/der hinterbliebenen Ehegattin,
7.Ziffer 7Tag und Ort der Geburt des hinterbliebenen Ehegatten/der hinterbliebenen Ehegattin,
8.Ziffer 8Wohnanschrift des hinterbliebenen Ehegatten/der hinterbliebenen Ehegattin,
9.Ziffer 9bei Verstorbenen, die verheiratet waren: Eheschließungsdaten.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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