Die Personenstandsbehörde, die das Sterbebuch führt, hat der Österreichischen Gesundheitskasse jeden Todesfall durch Angabe folgender Daten unverzüglich mitzuteilen:
1. | Tag und Ort des Todes, | |||||||||
2. | Familiennamen, Vornamen und frühere Namen des/der Verstorbenen, | |||||||||
3. | Geschlecht des/der Verstorbenen, | |||||||||
4. | Tag und Ort der Geburt des/der Verstorbenen, | |||||||||
5. | letzte Wohnanschrift des/der Verstorbenen, | |||||||||
6. | Familiennamen und Vornamen des hinterbliebenen Ehegatten/der hinterbliebenen Ehegattin, | |||||||||
7. | Tag und Ort der Geburt des hinterbliebenen Ehegatten/der hinterbliebenen Ehegattin, | |||||||||
8. | Wohnanschrift des hinterbliebenen Ehegatten/der hinterbliebenen Ehegattin, | |||||||||
9. | bei Verstorbenen, die verheiratet waren: Eheschließungsdaten. |
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