§ 3 PSDV Geburt, Anerkennung der Vaterschaft, Änderung der Abstammung durch gerichtliche Entscheidung (Unehelicherklärung), Legitimation, Annahme an Kindes Statt, Inkognitoadoption

PSDV - Personenstandsdatenverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
  1. (1)Absatz einsDie Personenstandsbehörde, die das Geburtenbuch führt, hat der Österreichischen Gesundheitskasse mitzuteilen
    1. 1.Ziffer einsjede Geburt durch Angabe folgender Daten:
      1. a)Litera aFamiliennamen und Vornamen des Kindes,
      2. b)Litera bTag und Ort der Geburt,
      3. c)Litera cGeschlecht des Kindes,
      4. d)Litera dFamiliennamen, Vornamen und frühere Namen des Vaters,
      5. e)Litera eTag und Ort der Geburt des Vaters,
      6. f)Litera fFamiliennamen, Vornamen und frühere Namen der Mutter,
      7. g)Litera gTag und Ort der Geburt der Mutter,
      8. h)Litera hWohnanschrift der Eltern, bei getrennten Wohnsitzen beide Wohnanschriften,
      9. i)Litera iAngabe, ob es sich um eine eheliche oder uneheliche Geburt handelt,
      10. j)Litera jbei ehelicher Geburt: Eheschließungsdaten der Eltern;
    2. 2.Ziffer 2jede Anerkennung der Vaterschaft und jede Änderung der Abstammung durch gerichtliche Entscheidung (Unehelicherklärung) durch Angabe folgender Daten:
      1. a)Litera aFamiliennamen vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. Unehelicherklärung des Kindes,
      2. b)Litera bFamiliennamen nach Anerkennung der Vaterschaft bzw. Unehelicherklärung des Kindes,
      3. c)Litera cVornamen des Kindes,
      4. d)Litera dTag und Ort der Geburt des Kindes,
      5. e)Litera eFamiliennamen, Vornamen und frühere Namen des anerkennenden bzw. des bisherigen Vaters,
      6. f)Litera fTag und Ort der Geburt des anerkennenden bzw. des bisherigen Vaters,
      7. g)Litera gWohnanschrift des anerkennenden bzw. des bisherigen Vaters,
      8. h)Litera hFamiliennamen, Vornamen und frühere Namen der Mutter,
      9. i)Litera iTag und Ort der Geburt der Mutter,
      10. j)Litera jWohnanschrift der Mutter;
    3. 3.Ziffer 3jede Legitimation durch Angabe folgender Daten:
      1. a)Litera aTag und Ort der Geburt des/der Legitimierten,
      2. b)Litera bFamiliennamen des/der Legitimierten vor der Legitimation,
      3. c)Litera cFamiliennamen des/der Legitimierten nach der Legitimation,
      4. d)Litera dVornamen des/der Legitimierten,
      5. e)Litera eDatum der Wirksamkeit der Legitimation,
      6. f)Litera fFamiliennamen, Vornamen und frühere Namen der Eltern,
      7. g)Litera gTag und Ort der Geburt der Eltern,
      8. h)Litera hWohnanschrift des/der Legitimierten;
    4. 4.Ziffer 4jede Annahme an Kindes Statt durch Angabe folgender Daten:
      1. a)Litera aTag und Ort der Geburt des/der Angenommenen,
      2. b)Litera bFamiliennamen des/der Angenommenen vor der Annahme an Kindes Statt,
      3. c)Litera cFamiliennamen des/der Angenommenen nach der Annahme an Kindes Statt,
      4. d)Litera dVornamen des/der Angenommenen,
      5. e)Litera eGeschlecht des/der Angenommenen,
      6. f)Litera fDatum der Wirksamkeit der Annahme an Kindes Statt,
      7. g)Litera gTag und Ort der Geburt der früheren Eltern bzw. des früheren Elternteiles,
      8. h)Litera hFamiliennamen, Vornamen und frühere Namen der früheren Eltern bzw. des früheren Elternteiles,
      9. i)Litera iTag und Ort der Geburt des/der Annehmenden,
      10. j)Litera jFamiliennamen, Vornamen und frühere Namen des/der Annehmenden bzw. der Wahleltern,
      11. k)Litera kbei verheirateten Annehmenden: Eheschließungsdaten,
      12. l)Litera lWohnanschrift des/der Annehmenden;
    5. 5.Ziffer 5jede Inkognitoadoption durch Angabe folgender Daten:
      1. a)Litera aTag und Ort der Geburt des/der Angenommenen,
      2. b)Litera bFamiliennamen des/der Angenommenen vor der Annahme an Kindes Statt,
      3. c)Litera cFamiliennamen des/der Angenommenen nach der Annahme an Kindes Statt,
      4. d)Litera dVornamen des/der Angenommenen,
      5. e)Litera eGeschlecht des/der Angenommenen,
      6. f)Litera fDatum der Wirksamkeit der Annahme an Kindes Statt,
      7. g)Litera gTag und Ort der Geburt des/der Annehmenden bzw. der Wahleltern,
      8. h)Litera hFamiliennamen, Vornamen und frühere Namen des/der Annehmenden bzw. der Wahleltern,
      9. i)Litera ibei verheirateten Annehmenden: Eheschließungsdaten,
      10. j)Litera jWohnanschrift des/der Annehmenden,
      11. k)Litera kVermerk, dass es sich um eine Inkognitoadoption handelt und die Daten der früheren Eltern des/der Angenommenen nur nach Maßgabe des Abs. 2 verwendet werden dürfen.Vermerk, dass es sich um eine Inkognitoadoption handelt und die Daten der früheren Eltern des/der Angenommenen nur nach Maßgabe des Absatz 2, verwendet werden dürfen.
  2. (2)Absatz 2Getrennt von der Mitteilung nach Abs. 1 Z 5 sind auf jeweilige konkrete Anfrage der Österreichischen Gesundheitskasse im Einzelfall zur tatsächlichen (physischen) Lösung bestehender Verbindungen zu den leiblichen Eltern (Angehörigeneigenschaft, Hinterbliebenenanwartschaften) Daten der früheren Eltern des/der Angenommenen unter Hinweis auf strengste Geheimhaltungspflicht und nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen zu übermitteln. Diese Daten dürfen nur zur sofortigen Lösung der genannten Verbindungen verwendet werden und sind sofort danach tatsächlich (physisch) zu vernichten. Das Anbringen eines bloßen technischen Löschungsvermerkes (logische Löschung) reicht in aktuellen Daten dafür nicht aus.Getrennt von der Mitteilung nach Absatz eins, Ziffer 5, sind auf jeweilige konkrete Anfrage der Österreichischen Gesundheitskasse im Einzelfall zur tatsächlichen (physischen) Lösung bestehender Verbindungen zu den leiblichen Eltern (Angehörigeneigenschaft, Hinterbliebenenanwartschaften) Daten der früheren Eltern des/der Angenommenen unter Hinweis auf strengste Geheimhaltungspflicht und nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen zu übermitteln. Diese Daten dürfen nur zur sofortigen Lösung der genannten Verbindungen verwendet werden und sind sofort danach tatsächlich (physisch) zu vernichten. Das Anbringen eines bloßen technischen Löschungsvermerkes (logische Löschung) reicht in aktuellen Daten dafür nicht aus.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 3 PSDV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 3 PSDV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 3 PSDV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 3 PSDV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 3 PSDV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 2 PSDV
§ 4 PSDV