Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund
1.Ziffer einsder Verordnung (EU) 2152/2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken;
2.Ziffer 2der Durchführungsverordnung (EU) 1197/2020 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2152/2019;
3.Ziffer 3der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 über Konjunkturstatistiken;
4.Ziffer 4der Verordnung (EG) Nr. 657/2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Aufstellung von europäischen Stichprobenplänen und
5.Ziffer 5der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union
Preiserhebungen durchzuführen und Indizes der Importpreise zu erstellen.
In Kraft seit 25.03.2023 bis 31.12.9999
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