Die FMA hat folgende Informationen auf ihrer Internetseite offenzulegen und laufend zu aktualisieren:
1. | Die im Bereich der Pensionskassenaufsicht geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und allgemeinen Leitlinien sowie die Nichtanwendung der Art. 4 und 5 der Richtlinie (EU) 2016/2341; | |||||||||
2. | Informationen über das aufsichtliche Überprüfungsverfahren gemäß § 33h; | |||||||||
3. | aggregierte statistische Daten zu Schlüsselaspekten zur Anwendung des Aufsichtsrahmens; | |||||||||
4. | Ziele der Beaufsichtigung und ihre Hauptfunktionen und –tätigkeiten; | |||||||||
5. | die Vorschriften, die bei Verstößen gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes anzuwenden sind. |
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