§ 33i PKG

PKG - Pensionskassengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Die FMA hat folgende Informationen auf ihrer Internetseite offenzulegen und laufend zu aktualisieren:

1.

Die im Bereich der Pensionskassenaufsicht geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und allgemeinen Leitlinien sowie die Nichtanwendung der Art. 4 und 5 der Richtlinie (EU) 2016/2341;

2.

Informationen über das aufsichtliche Überprüfungsverfahren gemäß § 33h;

3.

aggregierte statistische Daten zu Schlüsselaspekten zur Anwendung des Aufsichtsrahmens;

4.

Ziele der Beaufsichtigung und ihre Hauptfunktionen und –tätigkeiten;

5.

die Vorschriften, die bei Verstößen gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes anzuwenden sind.

In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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