Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Sämtliche noch bestehenden, mit öffentlichen Pflichtschulen verbundenen Schulpatronate werden aufgehoben und können nicht neu begründet werden.
In Kraft seit 06.08.1955 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 9 PfSG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 9 PfSG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 9 PfSG