Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Der gänzliche oder teilweise Widerruf eines Patentes ist im Patentblatt bekanntzumachen. Wird das Patent nur teilweise widerrufen, hat das Patentamt die Änderungen zu veröffentlichen.
In Kraft seit 01.07.2005 bis 31.12.9999
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