Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung von Versorgungsleistungen für das Jahr 2009 mit dem Faktor 1,034 vorzunehmen.
In Kraft seit 21.10.2008 bis 31.12.9999
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