In einer Befallszone darf Mais zwischen bestimmten Daten des Jahres, in dem der Schadorganismus aufgetreten ist, nicht geerntet werden. Diese Daten werden auf der Grundlage der Biologie des Schadorganismus, der Fangraten und der klimatischen Bedingungen für das jeweilige Jahr von der Pflanzenschutzstelle festgelegt.
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