§ 8 Oö. MV 2004 Ernteverbot in der Befallszone

Oö. Maiswurzelbohrer-Verordnung 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.06.2004 bis 31.12.9999

In einer Befallszone darf Mais zwischen bestimmten Daten des Jahres, in dem der Schadorganismus aufgetreten ist, nicht geerntet werden. Diese Daten werden auf der Grundlage der Biologie des Schadorganismus, der Fangraten und der klimatischen Bedingungen für das jeweilige Jahr von der Pflanzenschutzstelle festgelegt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.06.2004 bis 31.12.9999

In einer Befallszone darf Mais zwischen bestimmten Daten des Jahres, in dem der Schadorganismus aufgetreten ist, nicht geerntet werden. Diese Daten werden auf der Grundlage der Biologie des Schadorganismus, der Fangraten und der klimatischen Bedingungen für das jeweilige Jahr von der Pflanzenschutzstelle festgelegt.

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