§ 8 Oö. MV 2004 (weggefallen)

Oö. Maiswurzelbohrer-Verordnung 2004

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2024 bis 31.12.9999
In einer Befallszone darf Mais zwischen bestimmten Daten des Jahres, in dem der Schadorganismus aufgetreten ist, nicht geerntet werden§ 8 . Diese Daten werden auf der Grundlage der Biologie des Schadorganismus, der Fangraten und der klimatischen Bedingungen für das jeweilige Jahr von der Pflanzenschutzstelle festgelegtMV 2004 seit 23.12.2024 weggefallen.

Stand vor dem 23.12.2024

In Kraft vom 04.06.2004 bis 23.12.2024
In einer Befallszone darf Mais zwischen bestimmten Daten des Jahres, in dem der Schadorganismus aufgetreten ist, nicht geerntet werden§ 8 . Diese Daten werden auf der Grundlage der Biologie des Schadorganismus, der Fangraten und der klimatischen Bedingungen für das jeweilige Jahr von der Pflanzenschutzstelle festgelegtMV 2004 seit 23.12.2024 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten