Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Diese Verordnung regelt Maßnahmen zur Feststellung des Auftretens, zur Verhinderung der Ausbreitung und zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers (Diabrotica virgifera LeConte), in der Folge als „Schadorganismus“ bezeichnet.
In Kraft seit 04.06.2004 bis 31.12.9999
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