Art. 2 Oö. MV 2004

Oö. MV 2004 - Oö. Maiswurzelbohrer-Verordnung 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 24/2012)

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Bei der Beurteilung der Fruchtfolge gemäß § 15 ist die im Jahr 2011 angebaute Frucht bereits mit zu berücksichtigen.

In Kraft seit 31.03.2012 bis 31.12.9999
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